Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für die Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen, bringen Sie hierfür zum Erstgespräch bitte die Krankenkassenkarte Ihres Kindes mit. Aufgrund des hohen Bedarfs haben wir noch weitere staatlich anerkannte approbierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in unserer Praxis, die Patienten über sogenannte Kostenerstattung behandeln können. Dies bedeutet nur, dass eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen gesondert bei diesen beantragt werden muss. Hierzu beraten wir Sie gerne in einem persönlichen unverbindlichen Gespräch. Entsprechende Formulare finden Sie auch auf unserer Homepage unter dem Button "Formulare". Weitere Informationen finden Sie auch unter folgendem Link der Bundespsychotherapeutenkammer: bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf

Privat Versicherte

Da die Leistungen der privaten Krankenversicherungen nicht einheitlich geregelt sind, ist entscheident, was Sie als Versicherter mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbart haben.
Daher ist es sinnvoll, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme und die Anzahl der genehmigten Sitzungen schriftlich bestätigen zu lassen und sich Unterlagen zur Beantragung einer Therapie zuschicken zu lassen. Unser Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie selbst. Unser Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).